Sachverständigenvergütung
Ob gerichtlich oder privat: Die Honorierung orientiert sich an Art, Umfang und Schwierigkeit der jeweiligen Aufgabenstellung. Die folgende Übersicht zeigt die gesetzlich festgelegten JVEG-Sätze sowie die marktüblichen und als auskömmlich anzusehenden Honorare für außergerichtliche Leistungen. Hinzu kommen Nebenkosten für Post- und Telekommunikationsleistungen, Kfz-Nutzung und Vervielfältigungen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Die vorgenannten Honorarsätze stellen eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für Sachverständigenleistungen dar. Sie orientieren sich am fachlichen Anforderungsniveau der Tätigkeit – von der fundierten Standardbewertung bis zur komplexen Einzelfallbegutachtung.
Bei Gerichtsgutachten gelten die Sätze nach JVEG als verbindliche Vorgabe. Im außergerichtlichen Bereich bestehen individuelle Vereinbarungsspielräume.
Entscheidend ist ein zeitlicher Rahmen, der eine sorgfältige und präzise gutachterliche Bearbeitung ermöglicht, so dass die erforderliche fachliche Tiefe für ein belastbares und nachvollziehbares Ergebnis erreicht wird.
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