Sachverständiger / Gutachter
Unter einem Sachverständigen versteht man eine natürliche Person, der eine besondere Sachkunde, ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet zugesprochen wird.
Im Unterschied zu der Berufs- und Standesbezeichnung "Beratender Ingenieur" ist "Sachverständiger" nach deutschem Recht nicht geschützt. Der Schutz des § 132a StGB bezieht sich lediglich auf den "öffentlich bestellten Sachverständigen".
Das bedeutet grundsätzlich, dass sich jeder, der sich dafür befähigt sieht, "Sachverständiger" nennen darf.
Die Gerichte haben in Ihrer Rechtsprechungspraxis jedoch klargestellt, dass sich als Sachverständiger nur derjenige bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und auf dem jeweiligen Gebiet über eine überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss, sowie durch eine mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet.
Der Sachverständige muss in der Lage sein, sich schriftlich und mündlich klar und überzeugend zu äußern und den zu beurteilenden Sachverhalt für den Fachmann prüfbar und den Laien verständlich darzustellen.
EuroExpert, die European Organisation for Expert Associations, definiert den Begriff des Sachverständigen wie folgt:
„Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.“
Die Begriffe Sachverständiger / Gutachter werden meist bedeutungsgleich genutzt. Der Begriff Sachverständiger wird dabei überwiegend von den Gerichten und Behörden verwendet, da diese sich meist auf einen Gesetzeswortlaut berufen, wo sich vornehmlich die Bezeichnung Sachverständiger findet. Bei Privatpersonen dagegen hat sich die Bezeichnung Gutachter etabliert. Dem Sachverständigen bzw. Gutachter kommen jedoch die gleichen Aufgaben zu, auch wenn er häufig unterschiedlich bezeichnet wird.
Mit der Bezeichnung "Freier Sachverständiger" wird gerne zum Ausdruck gebracht, dass der Sachverständige unabhängig und unparteiisch ist und in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu einer Partei steht. Dies allerdings ist a priori Voraussetzung für einen Sachverständigen. Eine solche Bezeichnung stellt insoweit Werbung mit etwas Selbstverständlichen dar und ist damit aus sich heraus irreführend, zumal die Anforderungen an solche Sachverständige genauso hoch sind, wie an den „einfachen“ Sachverständigen.
Die Hauptaufgabe eines Sachverständigen / Gutachters ist es, fachlich qualifizierte Gutachten auf dem Gebiet zu erstellen, auf dem er über das nötige ausgewiesene Fachwissen verfügt. Dieses ist oft nötig, um einen Sachverhalt eindeutig klären zu können. Nicht nur Gerichte und Behörden können einen Sachverständigen / Gutachter beauftragen, auch Unternehmen oder eine Privatperson können sich an diesen wenden, um ein Gutachten einzuholen oder sich beraten zu lassen.