Privatgutachten

Sachverständigenhonorar
Für außergerichtliche SACHVERSTÄNDIGENLEISTUNGEN
werden in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Aufgabenstellung nachfolgende Stundensätze vereinbart:
 
 

Auf das sich nach dem tatsächlichen Aufwand ermittelnde Honorar werden 19% Ust. erhoben.

Nebenkosten und Auslagen
Die Nebenkosten und Auslagen sind auftragsabhängig nach einer der beiden Alternativen zu ersetzen:
 
 
Hierauf entfällt die  gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19%.