Gutachterliche Beratung
Die
Honorierung einer Gutachterlichen Beratung erfolgt als
außergerichtliche Sachverständigentätigkeit. Sie orientiert sich – unter
Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades und der besonderen
Qualifikation – an den Honorarsätzen für Privatgutachten.
Da die
inhaltliche Tiefe der Analysen und die notwendigen Denkprozesse den
gleichen hohen Qualitätsstandards unterliegen wie bei einem
Vollgutachten, ergibt sich die Effizienz primär aus der Konzentration
auf das Wesentliche sowie dem bewussten Verzicht auf rein formale
Standards.
Trotz
dieser schlankeren Ausarbeitung bleiben die fachliche Sorgfalt und die
Haftung für die Richtigkeit der getroffenen Aussagen vollumfänglich
bestehen. Das Ergebnis liefert somit eine fachlich fundierte und
belastbare Grundlage, die dem jeweiligen Sachverhalt wirtschaftlich
angemessen Rechnung trägt.