Gutachterliche Beratung

Die Honorierung einer Gutachterlichen Beratung erfolgt als außergerichtliche Sachverständigentätigkeit. Sie orientiert sich – unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades und der besonderen Qualifikation – an den Honorarsätzen für Privatgutachten.
 
Da die inhaltliche Tiefe der Analysen und die notwendigen Denkprozesse den gleichen hohen Qualitätsstandards unterliegen wie bei einem Vollgutachten, ergibt sich die Effizienz primär aus der Konzentration auf das Wesentliche sowie dem bewussten Verzicht auf rein formale Standards.
 
Trotz dieser schlankeren Ausarbeitung bleiben die fachliche Sorgfalt und die Haftung für die Richtigkeit der getroffenen Aussagen vollumfänglich bestehen. Das Ergebnis liefert somit eine fachlich fundierte und belastbare Grundlage, die dem jeweiligen Sachverhalt wirtschaftlich angemessen Rechnung trägt.